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ÜBERSICHT DATENTRANSFER IN DRITTLÄNDER
Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR?
Einsatz von Transferinstrumenten der DSGVO grundsätzlich erforderlich ¹
Einsatz der Standardvertragsklauseln
Einsatz von Binding Corporate Rules (BCR)
Datenübermittlung aufgrund der Fälle des Art. 49 DSGVO
Verwendung des EU-US Privacy Shield
Datenübermittlung in Drittland grundsätzlich zulässig
Datenübermittlung in Drittland (z.B. USA), in dem für Datenempfänger geltende nationale Gesetze gegen Grundrechtecharta verstoßen ²
Zusatzmaßnahmen oder andere Transferinstrumente erforderlich
Zulässigkeit der Übermittlung derzeit unklar
Datenübermittlung wohl zulässig
Datenübermittlung rechtswidrig
Wechsel auf andere Transferinstrumente (Standardvertragsklauseln, BCR oder Art. 49 DSGVO Gründe) dringend erforderlich
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